Die Situation 

Die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen für Planungsänderungen ist eine Gratwanderung. Einerseits soll das gute Verhältnis zu Auftraggebenden und Projektbeteiligten bewahrt und der Planungsprozess nicht verzögert werden.

Andererseits gibt es keinen Grund, auf Honorare und Umsatz zu verzichten, erst recht nicht vor dem Hintergrund der zusätzlichen Kosten. 

Über die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen für Planungsänderungen wird von der Geschäftsführung meist individuell entschieden. Die vorangehende Identifizierung und Bewertung von Nachträgen liegt in der Zuständigkeit der Projektleitenden, ebenso die Formulierung und Verfolgung, was mit erheblichem Kommunikationsaufwand einher geht. Nicht selten werden Vergütungsansprüche zu spät oder gar nicht angemeldet, gehen im Tagesgeschäft unter, werden nicht konsequent weiterverfolgt oder unzutreffend formuliert. 


Meine Leistungs-Bausteine 


Beratung 

Im Beratungsgespräch klären wir die Situation, Hindernisse und Zielvorgaben. Wir besprechen mögliche Tools, die Vermittlung von Skills und einfache Prozessänderungen. 

1:1 Sparring

Als Sparringspartnerin arbeite ich während des Projektes praktisch und 

zielorientiert mit Projektleitenden und verbessere die Fähigkeiten mit dem Ziel, Nachträge einfacher zu identifizieren, zu bewerten, geltend zu machen und zu verfolgen. 


Team-Training

Ein Unternehmen - mehrere Projektleitende - gleiches Vorgehen

Das Training richtet sich an Projektleitende und alle in das 

Nachtragsmanagement involvierte Mitarbeitende. Es werden 

Skills vermittelt, praktische Anwendungen trainiert und 

bei Bedarf Prozesse und Strukturen optimiert. 



Kostenloses Erstgespräch 

Ich freue mich, wenn Sie sich für mein Angebot interessieren.

Vereinbaren Sie gern einen Termin für ein kostenloses  Erst-Telefonat (ca. 10 - 15 Minuten).  



 
 
 
E-Mail
Anruf